Aktuelle Informationen
Die Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus zum Schutz von Ihnen, Ihren Kindern und unseren Mitarbeitern hat für uns oberste Priorität.
Zum gesundheitlichen Schutz ist es auch notwendig, dass wir die Auflagen der Behörden und des Robert Koch-Instituts berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang ist es nötig, Verhaltensregeln anzupassen und auf eine Einhaltung dieser von unseren großen und kleinen Patientinnen und Patienten sowie den Begleitpersonen zu achten.
Da die Einhaltung von Verhaltensregeln bei Kleinkindern besonders problematisch ist, führen wir derzeit keine Maßnahmen für Kinder unter 3 Jahren durch. Auch Begleitkinder müssen somit mindestens 3 Jahre alt sein. Wir überprüfen regelmäßig die Bedingungen, können aber derzeit leider nicht sagen, wann wir die Altersbegrenzung für anreisende Kinder herabsetzen werden.
Gern können Sie Ihre Bewilligungen für ein Kind unter 3 Jahren uns zukommen lassen, eine Terminbestätigung würde jedoch derzeit nicht erfolgen können. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern schreibt vor, dass wir nur Patientinnen und Patienten zur stationären Reha-Maßnahme aufnehmen dürfen, sofern diese einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48h sein darf, vorlegen können. Somit müssen auch Sie als Begleitperson und mögliche weitere |
Die Nationale Teststrategie SARS-CoV-2 vom 16.12.2020 sowie das aktuelle SARS-CoV2-Testkonzept MV regeln eindeutig die Kostenübernahme bei Testung (PCR und PoC) auf SARS-CoV-2 bei asymptomatischen Personen. Danach haben asymptomatische Personen vor Aufnahme einer stationären Reha-Maßnahme einen Anspruch auf Testung von SARS-CoV-2 zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse.
Es kann sein, dass es im Vorfeld Ihrer Anreise oder während Ihres Aufenthaltes zu Änderungen unserer nachfolgenden Regelungen kommen kann:
Aufgrund der ständigen Veränderungen im Corona Verlauf besteht die Möglichkeit oder Notwendigkeit von Anpassungen unsererseits in der Durchführung der Maßnahmen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und erwarten gerne Ihre Anmeldung.
Bleiben Sie gesund
Die Klinikleitung
Herzlich Willkommen in der Kinderklinik Tannenhof
im Ostseeheilbad Graal-Müritz !
Sonne, Wind, Meer und Wald - die ideale Kombination von Naturheilkräften für eine Heilbehandlung in Urlaubsatmosphäre an unserer wunderschönen Ostseeküste!
Das moderne komfortable Klinikgebäude unserer Kinderklinik wurde im Sommer 1997 eröffnet und liegt nur ca. 500 m vom Strand entfernt.
Unsere Klinik ist mit modernsten medizinischen Geräten ausgestattet und verfügt über ein eigenes Therapiezentrum mit Meerwasser-Schwimmbecken und großer Sporthalle.
Die Kinderklinik Tannenhof ist kinderfachärztlich geleitet und aktuellen
wissenschaftlichen Erkennt-
nissen verpflichtet sowie ganzheitlich ausgerichtet. Unsere individuellen
Therapiekonzepte sind eng mit anerkannten Schulungsprogrammen für
Patienten und Begleitpersonen verknüpft.
Als Begleitperson können Sie den gemeinsamen Aufenthalt mit
einer Reha-Maßnahme in den Fachkliniken für Orthopädie,
Kardiologie, Atemwegskrankheiten und Allergien für Ihre eigene Gesundheit nutzen. Die Rehabilitations-Maßnahme für Begleitpersonen muß vorab von der Rentenversicherung auf Grundlage einer medizinischen und therapeutischen
Notwendigkeit
bewilligt werden. Aufgrund der derzeitigen Regelungen im Zusammenhang mit Covid 19 führen wir derartige Maßnahmen nicht durch.
Für die Fachkliniken besteht ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V.
Ein Aufenthalt in unserer Kinderklinik Tannenhof ist beihilfefähig nach § 7 Absatz 4 BhV.
Patientenanmeldung:
Telefon: 038206 89010
E-Mail: anmeldung-tannenhof@akg-rehazentrum.de
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt.
AKG Kinderklinik Tannenhof
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Ärztliche Leitung: Dipl. Med. Petra Kolbow FÄ für Kinderheilkunde/Jugendmedizin |